Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule und Pension Oersdorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für sämtliche Leistungen der Hundeschule,
Inhaberin Silvia Schmalstieg.
Hierzu zählen insbesondere Einzeltrainings,
Gruppentrainings, geschlossene Kurse,
Sozialisierungsstunden, Workshops, Seminare,
Themenabende, Veranstaltungen sowie sonstige
Präsenz- und Onlineangebote.
Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Angebote der Hundeschule, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit der Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, die Trainingsordnung sowie
die jeweils gültige Preisliste an.
§ 5 Teilnahmeformen und
Zahlungsbedingungen
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste der
Hundeschule.
Monatsbeiträge sind beim ersten Trainingstermin
des jeweiligen Monats ohne gesonderte
Aufforderung zu entrichten.
Gebühren für Einzeltrainings, geschlossene Kurse
sowie sonstige kostenpflichtige Angebote sind vor
Beginn vollständig zu bezahlen.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in bar. Für
einzelne Angebote kann alternativ eine Zahlung per
Überweisung vereinbart werden.
Monatspauschale
Die Monatspauschale berechtigt zur regelmäßigen
Teilnahme an dem jeweils gebuchten fortlaufenden
§ 2 Vertragsabschluss und Auswahl des
Trainingsangebotes
Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch,
schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen.
Der Trainingsvertrag kommt mit der Bestätigung der
Anmeldung durch die Hundeschule zustande.
Vor der erstmaligen Teilnahme an einem
Trainingsangebot kann – je nach Angebot – ein
Erstgespräch und/oder ein Einzeltraining erfolgen.
Dieses dient dem gegenseitigen Kennenlernen, der
Einschätzung des Mensch-Hund-Teams sowie der
Auswahl eines geeigneten Trainingsangebotes.
Gemeinsam wird entschieden, welches
Trainingsangebot für Sie und Ihren Hund fachlich
sinnvoll und zielführend ist. Dabei stehen die
individuellen Bedürfnisse des Hundes sowie die
Sicherheit aller teilnehmenden Mensch-Hund-
Teams im Vordergrund.
Welpen und Junghunde werden entsprechend ihres
Alters und Entwicklungsstandes in die passenden
Ausbildungsgruppen aufgenommen.
Trainingsangebot. Mit der Anmeldung wird ein
fester Teilnahmeplatz in einer bestimmten
Trainingsgruppe reserviert. Ein Anspruch auf die
Teilnahme an anderen Trainingsgruppen oder
Ersatzterminen besteht nicht. Die Hundeschule kann
nach eigenem Ermessen die Teilnahme an einer
anderen geeigneten Trainingsgruppe ermöglichen,
sofern freie Plätze vorhanden sind.
Die Monatspauschale stellt keinen Preis für einzelne
Trainingseinheiten dar, sondern einen pauschalen
Monatsbeitrag für die kontinuierliche Teilnahme am
Training.
Bei der Kalkulation der Monatspauschale werden
unter anderem planbare Schließzeiten (z. B. Urlaub
oder Fortbildungen) sowie vereinzelt auftretende,
nicht planbare Ausfallzeiten (z. B. krankheits- oder
wetterbedingte Ausfälle sowie andere
unvorhersehbare Umstände) bereits berücksichtigt.
Ein Anspruch auf Nachholung, Ersatztermine oder
anteilige Erstattung besteht in diesen Fällen nicht.
Fünferkarte
Die Fünferkarte ist ausschließlich für das bei Erwerb
§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
Der Trainingsvertrag wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen, sofern es sich nicht um einen zeitlich
begrenzten Kurs oder eine Veranstaltung handelt.
Der Trainingsvertrag kann von beiden
Vertragsparteien mit einer Frist zum Ende des
Folgemonats in Textform (z. B. per E-Mail oder
WhatsApp) gekündigt werden.
Geschlossene Kurse und Veranstaltungen enden
automatisch mit Ablauf des jeweiligen Angebotes.
vereinbarte Trainingsangebot gültig und nicht auf
andere Trainingsangebote übertragbar.
Sie ist ab Ausstellungsdatum zwei Monate gültig.
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen
werden, ist dieser spätestens 24 Stunden vor
Trainingsbeginn abzusagen. Erfolgt keine
fristgerechte Absage, gilt die Trainingseinheit als in
Anspruch genommen und wird von der Fünferkarte
abgezogen.
Nicht genutzte Trainingseinheiten verfallen nach
Ablauf der Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeitsdauer
verlängert sich jedoch um Zeiten, in denen aufgrund
§ 4 Leistungen der Hundeschule
Die Hundeschule bietet Einzeltrainings,
Gruppentrainings, geschlossene Kurse,
Sozialisierungsstunden sowie weitere
Veranstaltungen und Angebote rund um das
Zusammenleben von Mensch und Hund an.
Ziel des Trainings ist es, Mensch und Hund
alltagsnah, individuell und fair zu begleiten. Das
Training orientiert sich an den jeweiligen
Voraussetzungen und Zielen des Mensch-Hund-
Teams.
Zum Trainingskonzept gehört neben dem Training
auf dem Trainingsgelände auch das regelmäßige
Training an wechselnden Orten, um die erlernten
Inhalte unter realen Alltagsbedingungen zu festigen
und sicher anwenden zu können.
Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen besteht ab
der Wintersaison 2026 die Möglichkeit, das Training
in eine geeignete Trainingshalle zu verlegen. Ein
Anspruch auf Hallentraining besteht jedoch nicht.
planbarer oder nicht planbarer Ausfallzeiten der
Hundeschule kein Trainingsbetrieb stattfinden kann.
Geschlossene Kurse
Geschlossene Kurse sind aufeinander aufbauende
Trainingsangebote mit einer festgelegten Anzahl an
Trainingseinheiten und einer festen
Teilnehmergruppe.
Versäumte Termine – unabhängig vom Grund der
Absage – begründen keinen Anspruch auf
Nachholung, Ersatztermine oder anteilige
Erstattung.
Der Teilnahmeplatz in einem geschlossenen Kurs
gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang
innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist als
verbindlich reserviert. Erfolgt der Zahlungseingang
nicht fristgerecht, behält sich die Hundeschule vor,
den reservierten Kursplatz anderweitig zu vergeben.
Gültig ab 01.09.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fortsetzung
§ 6 Terminabsagen
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen
werden, ist dieser spätestens 24 Stunden vor Beginn
telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail
abzusagen.
Die Folgen einer verspäteten oder unterbliebenen
Absage ergeben sich aus der jeweils gebuchten
Teilnahmeform gemäß § 5 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Sollte ein Training durch die Hundeschule abgesagt
werden und es sich nicht um planbare oder bereits
gemäß § 5 berücksichtigte Ausfallzeiten handeln,
wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten
oder eine andere angemessene Lösung gefunden.
§ 8 Haftung
Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten der
Hundeschule erfolgt auf eigene Gefahr.
Jeder Hundehalter haftet für sämtliche von ihm oder
seinem Hund verursachten Personen-
, Sach- oder
Vermögensschäden nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für
Schäden, die durch Teilnehmer, deren Hunde oder
mitgebrachte Gegenstände verursacht werden,
soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung der Hundeschule vorliegt.
Begleitpersonen betreten das Trainingsgelände
ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer
verpflichtet sich, Begleitpersonen über diese
Regelung zu informieren.
§ 7 Teilnahmevoraussetzungen, Gesundheit
und Traineranweisungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist ein
gültiger Impfschutz des Hundes sowie eine
bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung.
Der Impfpass ist bei der Erstteilnahme
unaufgefordert vorzulegen. Nach jeder
Impfauffrischung ist der aktuelle Impfnachweis
ebenfalls unaufgefordert vorzulegen.
Die Hundeschule behält sich vor, einzelne Mensch-
Hund-Teams aus gesundheitlichen oder
sicherheitsrelevanten Gründen vorübergehend von
bestimmten Trainingsangeboten auszuschließen
oder ihnen ein anderes Trainingsangebot zu
empfehlen. Dies dient dem Schutz des Hundes sowie
der Sicherheit aller Teilnehmer und Hunde.
Wird die Teilnahme am Training aus
gesundheitlichen Gründen des Hundes
vorübergehend oder dauerhaft ausgesetzt, besteht
kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter
Beiträge oder Kursgebühren. Die Regelungen der
jeweils gebuchten Teilnahmeform gemäß § 5 bleiben
hiervon unberührt.
Ansteckende Erkrankungen oder der Verdacht auf
eine ansteckende Erkrankung sind der Hundeschule
unverzüglich mitzuteilen. Während einer
ansteckenden Erkrankung ist eine Teilnahme am
Training ausgeschlossen.
Läufige Hündinnen dürfen während ihrer Läufigkeit
nicht am regulären Gruppentraining auf dem
Trainingsgelände teilnehmen. Nach vorheriger
Absprache ist eine Teilnahme an Außentrainings
möglich. Für versäumte Trainingseinheiten
aufgrund der Läufigkeit besteht kein Anspruch auf
Nachholung, Ersatztermine oder anteilige
Erstattung.
Den Anweisungen der Trainerin ist während des
gesamten Trainings Folge zu leisten. Sie dienen der
Sicherheit aller Teilnehmer sowie dem Tierwohl.
Kommt ein Teilnehmer den Anweisungen trotz
Aufforderung wiederholt nicht nach oder gefährdet
Menschen oder Tiere, kann die Trainerin den
Teilnehmer zeitweise oder dauerhaft vom Training
ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits
gezahlter Beiträge besteht in diesem Fall nicht.
§ 9 Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen
personenbezogenen Daten werden ausschließlich
zur Durchführung des Vertragsverhältnisses sowie
zur Organisation und Durchführung der
angebotenen Leistungen verwendet.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
erfolgt ausschließlich im Rahmen gesetzlicher
Verpflichtungen oder mit Ihrer ausdrücklichen
Einwilligung.
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit der
Speicherung und Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten gemäß den geltenden
Datenschutzbestimmungen einverstanden.
§10 Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen werden ausschließlich
im Rahmen einer vom Vertragspartner ausdrücklich
erteilten Einwilligung für die Öffentlichkeitsarbeit
(z. B. Website, Social Media oder Printmedien)
verwendet. Die Erteilung der Einwilligung ist
freiwillig und erfolgt gesondert im Grundvertrag.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
diejenige gesetzlich zulässige Regelung als
vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Trainingsordnung
Gemeinsam für ein erfolgreiches Training
Ein harmonisches und erfolgreiches Training lebt von gegenseitigem Respekt, Rücksichtnahme und
einer angenehmen Lernatmosphäre. Die folgenden Regeln dienen dazu, allen Mensch-Hund-Teams
ein sicheres und effektives Training zu ermöglichen.
Pünktlichkeit
Bitte erscheinen Sie einige Minuten vor Trainingsbeginn.
Ein verspäteter Beginn stört den Ablauf der gesamten
Gruppe. Teilnehmer, die deutlich verspätet erscheinen,
können daher von der laufenden Trainingseinheit
ausgeschlossen werden.
━
Gesundheit
Bitte nehmen Sie ausschließlich mit einem gesunden
Hund am Training teil.
Voraussetzung für die Teilnahme ist ein gültiger
Impfschutz. Der Impfpass ist bei der Erstteilnahme
unaufgefordert vorzulegen. Nach jeder
Impfauffrischung ist der aktuelle Impfnachweis ebenfalls
unaufgefordert vorzulegen.
Ansteckende Erkrankungen oder der Verdacht auf eine
ansteckende Erkrankung sind der Hundeschule
unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall ist eine
Teilnahme am Training erst nach vollständiger Genesung
wieder möglich.
Läufige Hündinnen dürfen nicht auf dem
Trainingsgelände trainieren. Eine Teilnahme an
Außentrainings kann nach vorheriger Absprache möglich
sein.
━
Trainingsgelände und externe Trainingsorte
Damit sich alle Mensch-Hund-Teams auf unseren
Trainingsgeländen wohlfühlen und wir unsere
Trainingsorte langfristig nutzen können, bitten wir Sie,
folgende Hinweise zu beachten:
Bitte nutzen Sie auf unserem Hofgelände die hierfür
vorgesehenen Parkmöglichkeiten vor oder auf dem Hof.
Hinterlassenschaften Ihres Hundes sind auf allen
Trainingsgeländen sowie an externen Trainingsorten
selbstverständlich unverzüglich zu beseitigen.
Bitte verhalten Sie sich gegenüber anderen Menschen,
Grundstückseigentümern sowie der Natur stets
rücksichtsvoll und respektvoll. Unsere Trainingsorte
befinden sich häufig in der freien Natur oder in
öffentlich zugänglichen Bereichen. Achten Sie daher
bitte auf einen verantwortungsvollen Umgang mit
Wildtieren, Nutztieren und der Umwelt. Gemeinsam
tragen wir dazu bei, unsere Trainingsorte zu schützen
und langfristig nutzen zu können.
Besondere Hinweise bei der Nutzung einer externen
Trainingshalle
Bitte lassen Sie Ihren Hund vor Betreten des
Grundstücks ausreichend lösen. Das Lösen der Hunde
auf dem Grundstück sowie in der Halle ist nicht
gestattet.
Bitte parken Sie nicht auf dem Grundstück der
Trainingshalle, sondern ausschließlich auf den dafür
vorgesehenen Grünflächen vor dem Grundstück.
Den Anweisungen der Trainerin sowie den Vorgaben des
Hallenbetreibers ist jederzeit Folge zu leisten.
Die Trainingshalle und das dazugehörige Gelände sind
pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.
Gültig ab 01.
━
Kommunikation und Erreichbarkeit
Telefonisch sowie per WhatsApp bin ich während der
Öffnungszeiten erreichbar. Außerhalb der
Öffnungszeiten können Sie mir jederzeit eine Nachricht
hinterlassen. Ich melde mich schnellstmöglich während
der nächsten Geschäftszeiten zurück. Diese, sowie die
Kontaktdaten findest Du auf der letzten Seite.
Für aktuelle Informationen rund um den
Trainingsbetrieb biete ich eine WhatsApp-
Informationsgruppe an. Über diese Gruppe werden
beispielsweise Terminänderungen, wetterbedingte
Änderungen, organisatorische Hinweise oder
Informationen zu Veranstaltungen bekanntgegeben.
Die Teilnahme an der WhatsApp-Informationsgruppe ist
freiwillig. Teilnehmer, die diese nicht nutzen möchten,
informieren sich eigenständig über aktuelle Hinweise
auf der Homepage oder am Informationskasten auf dem
Hof.
━
Zuschauer
Interessierte haben nach vorheriger Terminabsprache
die Möglichkeit, eine Trainingseinheit als Zuschauer zu
begleiten.
Eine aktive Teilnahme mit Hund erfolgt hierbei nicht.
