Hundeschule und Pension Oersdorf
Die sanfte Art der Hundeerziehung


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen Transparenz und Klarheit für beide Seiten schaffen.
Sie erklären die Rahmenbedingungen meiner Angebote und helfen dabei, Missverständnisse zu vermeiden.
Bitte nimm dir einen Moment Zeit, sie aufmerksam zu lesen – sie bilden die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundepension


Unsere Hundepension ist eine familiär geführte Betreuungseinrichtung. Ziel ist es, jedem Hund einen sicheren,
ruhigen und möglichst stressfreien Aufenthalt in einem familiären Umfeld zu ermöglichen.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, einen transparenten, fairen und sicheren
Ablauf für alle Beteiligten zu gewährleisten und gleichzeitig die notwendige Flexibilität zu erhalten,
Entscheidungen stets im Sinne des Tierwohls, der Sicherheit aller betreuten Hunde sowie der betrieblichen
Möglichkeiten treffen zu können.
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweils aktuelle Preisliste sowie das Merkblatt der
Hundepension. Diese Unterlagen ergänzen die AGB und sind Bestandteil des Betreuungsverhältnisses.


§ 1 Geltungsbereich
1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Betreuungsleistungen der Hundepension.
2.Mit Abschluss des Grundvertrages erkennt der Hundehalter die jeweils gültigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, das Merkblatt sowie die aktuelle Preisliste als Bestandteil des Betreuungsverhältnisses
an.
3.Der Hundehalter bleibt während des gesamten Aufenthaltes Eigentümer und Halter seines Hundes. Sämtliche
gesetzlichen Rechte und Pflichten verbleiben bei ihm.
4.Die Hundepension ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen Entscheidungen zu treffen, soweit diese dem
Tierwohl, der Sicherheit aller betreuten Hunde oder einem geordneten Betriebsablauf dienen.
§ 2 Unterbringung und Betreuung
1.Die Hunde werden entsprechend den Vorgaben des Tierschutzgesetzes artgerecht, liebevoll und fachgerecht
betreut.
2.Die Betreuung erfolgt in familiärer Atmosphäre. Soweit Wesen und Verträglichkeit dies zulassen, nehmen die
Hunde am Familienalltag teil. Für Ruhezeiten, die Fütterung sowie die Nacht werden sie in geeigneten
Hundezimmern untergebracht. Die Fütterung erfolgt grundsätzlich getrennt.
3. Über Gruppenzusammenstellung, Unterbringungsform, Zimmerbelegung sowie eine gegebenenfalls
erforderliche Einzelunterbringung entscheidet die Hundepension nach pflichtgemäßem Ermessen unter
Berücksichtigung des Tierwohls sowie der Sicherheit aller betreuten Hunde. Ein Anspruch auf eine bestimmte
Unterbringung oder Zimmerwahl besteht nicht. Erforderliche Einzelunterbringungen sowie hierdurch
entstehender zusätzlicher Betreuungsaufwand werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.
1.Die Hunde erhalten täglich mehrfach Freilauf auf den vollständig eingezäunten Auslaufflächen.
2.Das gewohnte Hundefutter ist für den gesamten Betreuungszeitraum in ausreichender Menge mitzubringen. Es
wird empfohlen, zusätzlich eine Reserve sowie ausreichend Kauartikel für den Abend mitzugeben.
3.Jeder Hund sollte seine gewohnte Schlafgelegenheit (z. B. Decke, Körbchen oder Kissen) mit vertrautem
Eigengeruch mitbringen, um die Eingewöhnung zu erleichtern.
4.Zusätzliche Leistungen, insbesondere intensive Fellpflege, regelmäßiges Bürsten, Zahnpflege oder
vergleichbare Leistungen, werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.
5.Vor der ersten Urlaubsbetreuung ist grundsätzlich ein kostenpflichtiger Probeaufenthalt von zwei
Betreuungstagen einschließlich einer Übernachtung erforderlich. Er dient dem gegenseitigen Kennenlernen
sowie der Einschätzung, ob eine Betreuung möglich ist. Der Probeaufenthalt wird gemäß der gültigen Preisliste
berechnet. Für seine Absage gelten die Stornobedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Voraussetzungen für die Aufnahme und Gesundheitszustand
3.1 Allgemeine Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme eines Hundes ist, dass der Hundehalter alle für die Betreuung wesentlichen
Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und unaufgefordert macht. Hierzu gehören insbesondere Angaben zum
Gesundheitszustand, bekannten oder chronischen Erkrankungen, Medikamenten, Allergien,
Verhaltensauffälligkeiten, Aggressions-
, Angst- oder Jagdverhalten, Ressourcenverteidigung,
Ausbruchstendenzen, Unverträglichkeiten, besonderer Fütterung sowie sonstigen betreuungsrelevanten
Besonderheiten.

Verschweigt der Hundehalter vorsätzlich oder fahrlässig wesentliche Informationen und entstehen hierdurch
Schäden oder zusätzlicher Betreuungsaufwand, haftet er hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundepension
3.2 Gesundheitszustand
Der Hundehalter bestätigt, dass sein Hund bei Betreuungsbeginn frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Erkrankungen, Krankheitsverdachtsfälle sowie Veränderungen des Gesundheitszustandes zwischen Buchung und
Betreuungsbeginn sind der Hundepension unverzüglich mitzuteilen.
Die Hundepension ist berechtigt, die Aufnahme eines Hundes aus gesundheitlichen Gründen abzulehnen oder eine
bereits begonnene Betreuung zu beenden, sofern dies zum Schutz der betreuten Hunde erforderlich ist. Bereits
entstandene Betreuungskosten sowie gegebenenfalls anfallende Stornokosten bleiben hiervon unberührt.
3.3 Impfungen und Parasitenprophylaxe
Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund entsprechend den aktuellen tierärztlichen Empfehlungen geimpft sowie
vor Betreuungsbeginn wirksam gegen Flöhe, Zecken und Würmer behandelt wurde.
Der Impfpass ist bei Betreuungsbeginn mitzugeben und verbleibt für die Dauer des Aufenthaltes in der
Hundepension.
Werden während des Aufenthaltes Parasiten oder ansteckende Erkrankungen festgestellt, ist die Hundepension
berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der betreuten Hunde zu ergreifen. Hierzu gehören
insbesondere tierärztliche Behandlungen, Quarantäne, getrennte Unterbringung sowie notwendige Reinigungs-
und Desinfektionsmaßnahmen.
Soweit der Hundehalter hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist, trägt er die nachweislich
entstehenden Mehrkosten.
3.4 Haftpflichtversicherung
Für jeden betreuten Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen. Änderungen des
Versicherungsschutzes sind der Hundepension unverzüglich mitzuteilen.
Soweit eine Haftpflichtversicherung entstandene Schäden nicht übernimmt, haftet der Hundehalter im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften.
3.5 Medikamente und besondere Versorgung
Benötigt ein Hund Medikamente oder eine besondere Betreuung, ist dies der Hundepension vor Betreuungsbeginn
schriftlich mitzuteilen. Medikamente sind für den gesamten Betreuungszeitraum in ausreichender Menge,
zuzüglich einer angemessenen Reserve mitzugeben.
Ein erhöhter Betreuungs- oder Pflegeaufwand wird gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
3.6 Läufige Hündinnen und unkastrierte Rüden
Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht aufgenommen.
Tritt die Läufigkeit während eines Aufenthaltes ein, entscheidet die Hundepension nach pflichtgemäßem
Ermessen über die weitere Betreuung oder eine vorzeitige Abholung. Bereits entstandene Betreuungskosten sowie
notwendige Mehrkosten, insbesondere für eine Einzelunterbringung, trägt der Hundehalter.
Rüden bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres können unkastriert aufgenommen werden. Ältere Rüden
werden grundsätzlich nur aufgenommen, wenn sie kastriert sind oder über einen spätestens sechs Wochen vor
Betreuungsbeginn eingesetzten und wirksamen Kastrationschip verfügen. Über Ausnahmen entscheidet die
Hundepension nach pflichtgemäßem Ermessen.
3.7 Aufnahmevorbehalt
Die Hundepension kann die Aufnahme eines Hundes ablehnen oder eine bereits begonnene Betreuung beenden,
wenn eine sichere, artgerechte oder tierschutzgerechte Betreuung aufgrund des Gesundheitszustandes, des
Verhaltens oder unzutreffender Angaben des Hundehalters nicht gewährleistet werden kann.
Ein erfolgreich absolvierter Probeaufenthalt begründet keinen Anspruch auf eine spätere oder wiederholte
Aufnahme. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Tierwohls, der
Sicherheit der betreuten Hunde sowie der betrieblichen Möglichkeiten.
§ 4 Erkrankung während des Aufenthaltes, tierärztliche Versorgung und Notfälle
4.1 Erkrankung während des Aufenthaltes
Erkrankt ein Hund während seines Aufenthaltes oder zeigt Anzeichen einer Erkrankung, Verletzung oder
sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigung, trifft die Hundepension die zum Wohl des Hundes erforderlichen
Maßnahmen. Der Hundehalter oder eine benannte Kontaktperson wird hierüber schnellstmöglich informiert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundepension
4.2 Tierärztliche Versorgung
Die Hundepension kann den Hund nach pflichtgemäßem Ermessen einem Tierarzt vorstellen und ihn für
notwendige Untersuchungen oder Behandlungen transportieren.
Soweit möglich und zumutbar, wird versucht, den behandelnden Haustierarzt einzubeziehen. Ein Anspruch
hierauf besteht jedoch nicht. In Notfällen entscheidet die Hundepension nach pflichtgemäßem Ermessen über die
Auswahl des Tierarztes.
4.3 Kosten
Sämtliche Kosten einer tierärztlichen Untersuchung oder Behandlung trägt der Hundehalter. Hierzu gehören
insbesondere Tierarztkosten, Medikamente, Untersuchungen, Operationen, stationäre Aufenthalte,
Transportkosten sowie Betreuungs- und Wartezeiten gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
4.4 Quarantäne und besondere Betreuung
Erfordert der Gesundheitszustand eines Hundes eine Quarantäne, Einzelunterbringung oder besondere
Betreuung, kann die Hundepension diese Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen durchführen. Die
hierdurch entstehenden Kosten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
4.5 Medizinische Notfälle
Ist der Hundehalter oder eine benannte Kontaktperson in einem medizinischen Notfall nicht erreichbar, ist die
Hundepension berechtigt, alle aus tierärztlicher Sicht notwendigen Maßnahmen im Interesse des Hundes
durchführen zu lassen.
4.6 Versterben eines Hundes
Verstirbt ein Hund während seines Aufenthaltes, informiert die Hundepension den Hundehalter oder eine
benannte Kontaktperson unverzüglich.
Ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme trotz angemessener Bemühungen nicht möglich, kann die Hundepension
die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere die Überführung zu einem Tierarzt oder einer
Tierkörperbeseitigungs- oder Tierbestattungseinrichtung, veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt
der Hundehalter.
4.7 Haftung für tierärztliche Maßnahmen
Die Hundepension haftet nicht für den Erfolg tierärztlicher Behandlungen oder gesundheitliche Folgen, die trotz
fachgerechter tierärztlicher Versorgung eintreten können.
§ 5 Haftung
5.1 Betreuung in Gruppenhaltung
Die Betreuung erfolgt grundsätzlich in sozial verträglicher Gruppenhaltung. Trotz sorgfältiger Auswahl der
Gruppen und größtmöglicher Sorgfalt lassen sich Verletzungen oder Auseinandersetzungen zwischen betreuten
Hunden nicht vollständig ausschließen.
Mit Abschluss des Betreuungsvertrages erklärt sich der Hundehalter mit dieser Betreuungsform und dem damit
verbundenen Restrisiko einverstanden.
5.2 Haftung der Hundepension
Die Hundepension haftet für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung wegen
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.
5.3 Haftung des Hundehalters
Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche Schäden, die sein Hund während des
Aufenthaltes verursacht.
Dies gilt insbesondere für Schäden an Personen, betreuten Hunden oder Sachen.
Der Hundehalter stellt die Hundepension von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf das Verhalten
seines Hundes zurückzuführen sind.
sspuren oder Beschädigungen durch das übliche Verhalten betreuter Hunde stellen keinen Haftungsfall dar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundepension
5.4 Mitgebrachte Gegenstände
Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Hundepension keine Haftung für Beschädigung, Verschmutzung oder
Verlust, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Normale Gebrauchsspuren oder Beschädigungen durch das übliche Verhalten betreuter Hunde stellen keinen
Haftungsfall dar.
5.5 Entlaufen eines Hundes
Die Hunde werden mit größtmöglicher Sorgfalt betreut.
Sollte ein Hund dennoch entlaufen, leitet die Hundepension unverzüglich alle erforderlichen und zumutbaren
Maßnahmen zur Wiederauffindung ein. Hierzu gehören insbesondere die Information des Hundehalters, der
zuständigen Behörden sowie – soweit erforderlich – der zuständigen Haustierregister.
Eine Haftung besteht ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
5.6 Mitwirkungspflicht des Hundehalters
Der Hundehalter ist verpflichtet, alle für die Betreuung wesentlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß
mitzuteilen.
Unterbleiben erforderliche Angaben oder werden wesentliche Umstände verschwiegen, haftet der Hundehalter nach den
gesetzlichen Vorschriften für hierdurch entstehende Schäden und Mehrkosten.
§ 6 Buchung, Zahlung und Stornierung
6.1 Buchung
Buchungsanfragen können schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege erfolgen.
Ein Betreuungsplatz gilt erst als verbindlich reserviert, wenn die Hundepension die Buchung schriftlich bestätigt und
die vereinbarte Anzahlung fristgerecht eingegangen ist. Dieses gilt gleichermaßen für Probeaufenthalte und reguläre
Betreuungszeiträume. Die Rechnung gilt gleichzeitig als Buchungsbestätigung.
Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, verfällt die Buchungsanfrage. Die Hundepension kann den Betreuungsplatz
anderweitig vergeben.
Bei kurzfristigen Buchungen kann die sofortige Zahlung der Anzahlung oder des Gesamtbetrages verlangt werden.
6.2 Betreuungskosten
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste.
Bring- und Abholtag gelten unabhängig von der Uhrzeit jeweils als voller Betreuungstag.
Zusätzliche Leistungen oder erhöhter Betreuungsaufwand werden gesondert gemäß der jeweils gültigen Preisliste
berechnet.
6.3 Stornierung durch den Hundehalter
Mit Eingang der vereinbarten Anzahlung wird der Betreuungsplatz verbindlich für den gebuchten Hund reserviert. Die
Anzahlung wird auf anfallende Stornokosten angerechnet.
Stornierungen bedürfen der Textform. Maßgeblich ist der Eingang bei der Hundepension.
Es gelten folgende Stornokosten:
mehr als 6 Wochen vor Betreuungsbeginn: 50 %
ab 6 Wochen bis mehr als 2 Wochen vor Betreuungsbeginn: 75 %
ab 2 Wochen vor Betreuungsbeginn, bei Nichtantritt oder vorzeitiger Beendigung durch den Hundehalter: 100 %
Kann der Betreuungsplatz vollständig neu vergeben werden, können bereits geleistete Zahlungen ganz oder teilweise
erstattet oder auf einen späteren Betreuungszeitraum angerechnet werden.
Dem Hundehalter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die vorstehenden Stornobedingungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung. Dies gilt insbesondere auch
bei Erkrankung des Hundes oder des Hundehalters sowie in den Fällen, in denen eine Aufnahme aus Gründen des
Tierwohls oder zum Schutz der betreuten Hunde nicht erfolgen kann. Die Regelungen gelten gleichermaßen für
vereinbarte Probeaufenthalte.
6.4 Rücktritt durch die Hundepension
Die Hundepension kann vom Betreuungsvertrag zurücktreten, wenn
die vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht eingeht,
unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht wurden,
der Gesundheitszustand oder das Verhalten des Hundes eine sichere Betreuung nicht zulässt oder
andere wichtige Gründe eine Betreuung unzumutbar machen.
Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundepension
§ 7 Bring- und Abholtermine
7.1 Terminvereinbarung
Bring- und Abholtermine erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die Hundepension ist keine Einrichtung mit freiem Publikumsverkehr. Ein Anspruch auf Übergabe zu einem selbst
gewählten Zeitpunkt besteht nicht.
7.2 Bring- und Abholzeiten
Bring- und Abholtermine werden grundsätzlich innerhalb der regulären Betriebszeiten vereinbart.
Termine außerhalb der Betriebszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen sind nur nach vorheriger Vereinbarung und
Verfügbarkeit möglich. Zuschläge können gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet werden.
7.3 Terminänderungen und Verspätungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich einzuhalten.
Kann ein Termin nicht eingehalten werden, ist die Hundepension unverzüglich zu informieren.
Über Terminänderungen entscheidet die Hundepension nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
des Betriebsablaufs und des Tierwohls.
Entsteht durch Verspätungen oder Terminänderungen zusätzlicher Betreuungs- oder Organisationsaufwand, wird
dieser gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
7.4 Vorzeitige oder verspätete Abholung
Eine vorzeitige Abholung begründet keinen Anspruch auf Minderung des Betreuungspreises.
Wird ein Hund später als vereinbart abgeholt, verlängert sich die Betreuung entsprechend. Die hierdurch
entstehenden Betreuungskosten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
7.5 Abholberechtigte Personen
Der Hund wird ausschließlich an den Hundehalter oder eine zuvor benannte, abholberechtigte Person übergeben.
§ 8 Nicht abgeholte Hunde
8.1 Nicht rechtzeitige Abholung
Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.
Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht und wurde keine anderweitige Vereinbarung getroffen, verlängert sich die
Betreuung bis zur tatsächlichen Abholung oder bis zu einer anderweitigen gesetzlich zulässigen Unterbringung.
Die hierdurch entstehenden Betreuungskosten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
8.2 Erreichbarkeit
Kann der Hundehalter nicht erreicht werden, versucht die Hundepension, die benannten Notfallkontakte zu
verständigen.
Der Hundehalter ist verpflichtet, seine Kontaktdaten sowie die der Notfallkontakte aktuell zu halten und
Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
8.3 Zusätzlicher Aufwand
Entstehen durch die verspätete Abholung zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Betreuung, Unterbringung
oder organisatorische Maßnahmen, trägt der Hundehalter die hierdurch entstehenden Kosten gemäß der jeweils
gültigen Preisliste oder – soweit dort keine Regelung besteht – nach dem tatsächlich entstandenen und
nachweisbaren Aufwand.
8.4 Weitere Maßnahmen
Sind weder der Hundehalter noch die benannten Notfallkontakte über einen längeren Zeitraum erreichbar, kann
die Hundepension nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften alle zum Wohl
des Hundes erforderlichen Maßnahmen veranlassen.
Hierzu gehört insbesondere die Unterbringung in einer geeigneten Einrichtung oder – soweit gesetzlich zulässig –
die anderweitige Unterbringung oder Vermittlung des Hundes.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundehalter, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundepension
§ 9 Datenschutz sowie Foto- und Videoaufnahmen
9.1 Datenschutz
Die im Rahmen des Betreuungsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur
Vertragsdurchführung, Betreuung des Hundes sowie zur Kommunikation mit dem Hundehalter verarbeitet.
Die Verarbeitung erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen
enthält die Datenschutzerklärung der Hundepension.
9.2 Foto- und Videoaufnahmen
Während des Aufenthaltes können Foto- und Videoaufnahmen des Hundes erstellt werden. Diese dienen
insbesondere der Dokumentation des Aufenthaltes sowie der Information des Hundehalters.
Eine Veröffentlichung auf der Internetseite, in sozialen Medien oder anderen Werbemedien erfolgt ausschließlich
nach vorheriger Einwilligung des Hundehalters.
9.3 Einwilligung
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Ein Anspruch auf die Anfertigung oder Übersendung von Foto- oder Videoaufnahmen besteht nicht.
9.4 Kommunikation
Die Kommunikation kann im Rahmen des Betreuungsverhältnisses telefonisch, per E-Mail oder – nach
entsprechender Einwilligung – über Messenger-Dienste erfolgen.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Vertragsbestandteile
Bestandteile des Betreuungsverhältnisses sind der Grundvertrag, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das
Merkblatt sowie die jeweils gültige Preisliste.
Mit Unterzeichnung des Grundvertrages bestätigt der Hundehalter, diese Unterlagen erhalten und als verbindlich
anerkannt zu haben.
10.2 Änderungen und Wirksamkeit
Änderungen oder Ergänzungen des Betreuungsverhältnisses bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle
tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt.
10.3 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.


 
 
 
 
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